Pflegegericht

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Ein Pflegegericht (auch Pfleggericht) war eine Verwaltungseinrichtung der unteren Ebene vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert.

Allgemeines

Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem obersten Herrn, sondern weiters ihrem regionalen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen waren auch Sitz eines Land- oder Pflegegerichts, manchmal auch eines Urbaramtes. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem Pfleger, dem leitenden Beamten.

Pflegegerichte im Attergau

Quellen

  • 900 Jahre Festung Hohensalzburg, Landesfest 4. bis 12. Juni 1977, Schriftenreihe des Landespressebüros Salzburg, 1977
  • Artikel im Salzburgwiki, hier vom dortigen Urheber Peter Krackowizer zur Verfügung gestellt