Lederermayerhaus

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Lederermayerhaus
Lederermayerhaus (alte Ansicht)

Das Lederermayerhaus, auch Schuster-Roither-Haus genannt, liegt im Ortszentrum von Unterach am Attersee. Im alten Grundbuch wird es Schützingergütl und später Hollerwegerhaus samt Fischbehalter genannt. Das Haus steht seit 2001 unter Denkmalschutz.

Beschreibung

Der insgesamt dreigeschossige Giebelbau zeigt eine fünfachsige Front, rechtsseitig ist ein kleiner Anbau. Das Haus stammt aus dem 17./18. Jahrhundert und ist in außergewöhnlicher Weise authentisch erhalten. Das Gebäude ist sowohl im Josephinischen Lagebuch von 1787 sowie im Alten Grundbuch (AGB), das 1790-1793 angelegt wurde, verzeichnet. Damals trug es den Hausnamen „Schützingergütl“ bzw. „Hollerwegerhaus samt Fischbehalter“ – als Besitzer werden Martin und Eleonora Hollerweger angeführt.

Es handelt sich um ein ehemaliges Bauernhaus vom Typ des quer geteilten Einhauses, in dem sich im rückwärtigen Teil ein kleiner Stall zur Unterbringung einiger Nutztiere befindet.

Das Gebäude (vormals Unterach 48, heute Hauptstraße 12) hat eine schlichte Putzfassade sowie Sprossenfenster mit Jalousienläden, die Hausrückseite ist mit Holzschindeln verkleidet. Besonderheiten der Baukultur sind auch in der Ausbildung des Daches zu erkennen, etwa der so genannte Attersee-Giebel oder der geschwungene Dachfuß (Ortgang), der die Zugehörigkeit zur Hauslandschaft des Hausruckviertels dokumentiert.

Bedeutend im Inneren sind die kunstvollen Stuckarbeiten und weitere baulich wie volkskundlich bemerkenswerte Details: darunter z. B. die Haustür (Rechteckportal in Steingewände, rautenförmig aufgedoppeltes, einflügeliges Türblatt mit Eisennägelbeschlag und zugehörigen Beschlägen) sowie das darüber befindliche Hausbild an der Fassade, das noch nicht restauriert wurde und daher noch die ursprüngliche Aussagekraft besitzt.

Im zugehörigen Stadel, der in Holzständerbauweise ausgeführt und bis kurz nach der Jahrtausendwende erhalten war, wurde früher Leder gegerbt – daher der Hausname „Lederermayer“. Insgesamt repräsentiert die Anlage den Typus der Kleinstlandwirtschaft, wie diese bis nach dem Zweiten Weltkrieg auch im Attergau vorherrschend war.

Die letzte Besitzerin des Hauses war Elisabeth-Charlotte Schuster-Roither (+2009). Sie liebte Katzen – über ein Dutzend lebte mit ihr im Haus. Aus diesem Grund ist das Haus im Ort auch als „Katzen-Lotte-Haus“ bekannt.

Im Jahr 1996 wurde für das Objekt die Unterschutzstellung beantragt und seit 2001 steht das gesamte Anwesen unter Denkmalschutz. 2002 wurde das Haus von der Gemeinde Unterach am Attersee angekauft.

Besitzerfolge

Unterschutzstellung-Beschreibung 1996, Bundesdenkmalamt, Zobodat.at
Schützingergütl oder Hollerwegerhaus samt Fischbehalter
Haus Nr. 48 in Unterach am Attersee, neue Adresse Hauptstraße 12
Herrschaft Kogl, Amt Unterach
  • 1768 Martin Hollerweger und Eleonora, Fischhändler
  • 1803 Georg Hollerweger und Anna (geb. Kletzl), Fischhändler
  • 1840 Franz Hollerwöger und Elisabeth (geb. Aichstill), Pointler
  • 1864 Barbara Hollerwöger (heiratet 1866 Jakob Mayr), Lederer
  • 1894 Jakob Mayr und Theresia (geb. Roither), Lederer
  • 1903 Theresia Mayr (Witwe)
  • 1918 Johann Roither (Erbe nach Theresia Mayr)
  • 1929 Maria Roither (Tochter)
  • 1972 Elisabeth-Charlotte Schuster-Roither
  • 1996 Beantragung der Unterschutzstellung durch das Bundesdenkmalamt, seit 2001 steht das gesamte Anwesen unter Denkmalschutz
  • 2002 Gemeinde Unterach am Attersee

Die Fischhändler Hollerweger

Die Hollerweger (siehe Besitzerliste) waren Fischgroßhändler, die ihre Fische nicht nur vom Attersee, sondern auch von den übrigen Salzkammergutseen und Flüßen, z. B. der Vöckla, bezogen. Sieben bis acht Fischladungen pro Jahr gingen auf dem Wasserweg bis nach Wien. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts war dies ein sehr einträgliches Gewerbe. (A. Mück, Unterach am Attersee, 1935)

Projekt Lederermayerhaus

Seit Jahren wird in Unterach am Attersee darüber diskutiert, für welchen Zweck dieses denkmalgeschützte Haus im Eigentum der Gemeinde verwendet werden soll und wie vor allem die Geldmittel für eine umfangreiche Renovierung aufgebracht werden könnten.

2018 wurde im Auftrag der Gemeinde Unterach am Attersee vom Bundesdenkmalamt eine umfangreiche Befundung vorgenommen. Die Befundung ergab einen erhaltenswerten Bestand und bautechnische Anregungen für eine spätere Renovierung.

Bildergalerie

Weblink

Quellen