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Jagd

  • Die Jagd galt im 16. Jhdt. immer noch als ein ausschließlich adeliges Vergnügen, wobei man nach Dr. Zauner zwischen Wildbann (das Recht, Wildschweine, Bären, Hirsche, Gemsen und Rehe zu jagen) und Reisejagd (Jagd auf Füchse, Hasen, Fasane, Rebhühner usw.) unterschied. Der Wildbann, der zum Landgericht Kammer gehörte, deckte sich mit den Grenzen dieses Landgerichtes. Die Herrschaft Kammer besaß eine Jagdhube, bei der die Jagden ihren Ausgang nahmen. Die Bauern auf dieser Hube mussten Jäger und Hunde versorgen.
  • Bei der Verpfändung der Attegauherrschafen an Wolfgang v. Polheim im Jahre 1499 behielt sich König Maximilian die Jagd selber vor. In einem Gedenkbuch ließ er notieren, dass es in der Herrschaft Kogl Gemsen, Bären und Wildschweine gäbe.

Christoph Khevenhüller erlaubte 1618 seinem Oberpfleger Grünpacher, einige Meilen um die Schlösser Wildschweine und Hirsche zu jagen. Nach dem Landgerichtstaiding von Kammer aus der ersten Hälfte des 16. Jht. stand es den Bauern frei, Bären, Wölfe und Wildschweine zu erlegen. Kopf und rechte Pranke musste der Herrschaft Kammer abgeliefert werden. (Aus "Vöcklabruck und der Attergau" von Dr. Alois Zauner.)

  • Mit dem Jagdpatent von 1849 gemäß Verordnung des k. k. Ministeriums des Inneren von 1852 wurde das Jagdrecht durch die Gemeinde verpachtet. Aus den Kasssenbüchern der Gemeinde geht hervor, dass im Jahre 1881 die Herrschaften Kammer und Wagrain das Jagdrecht um 253 Fl. innehatten. 1886 scheint eine Ida v. Horvath in Kammer auf (150 Fl.), unter der bereits Matthias Fellinger (geb. 1871) die Jagd ausübte und ein Sequester Franz Geist, Kammer (225 Fl.).

Die Genossenschaftsjagd Aurach am Hongar

  • Erst aus dem Jahre 1893 ist das Protokoll über die Verpachtung des Jagdrechtes der Gemeinde Aurach vorhanden. Mit der Jagdgesetznovelle aus dem Jahre 1964 wurde das Recht der Verpachtung dem Jagdausschuss (6 Vertreter der Grundbesitzer und 3 Vertreter der Gemeinde) übertragen.