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Jagd

  • Die Jagd galt im 16. Jhdt. immer noch als ein ausschließlich adeliges Vergnügen, wobei man nach Dr. Zauner zwischen Wildbann (das Recht, Wildschweine, Bären, Hirsche, Gemsen und Rehe zu jagen) und Reisejagd (Jagd auf Füchse, Hasen, Fasane, Rebhühner usw.) unterschied. Der Wildbann, der zum Landgericht Kammer gehörte, deckte sich mit den Grenzen dieses Landgerichtes. Die Herrschaft Kammer besaß eine Jagdhube, bei der die Jagden ihren Ausgang nahmen. Die Bauern auf dieser Hube mussten Jäger und Hunde versorgen.
  • Bei der Verpfändung der Attegauherrschafen an Wolfgang v. Polheim im Jahre 1499 behielt sich König Maximilian die Jagd selber vor. In einem Gedenkbuch ließ er notieren, dass es in der Herrschaft Kogl Gemsen, Bären und Wildschweine gäbe.

Christoph Khevenhüller erlaubte 1618 seinem Oberpfleger Grünpacher, einige Meilen um die Schlösser Wildschweine und Hirsche zu jagen. Nach dem Landgerichtstaiding von Kammer aus der ersten Hälfte des 16. Jht. stand es den Bauern frei, Bären, Wölfe und Wildschweine zu erlegen. Kopf und rechte Pranke musste der Herrschaft Kammer abgeliefert werden. (Aus "Vöcklabruck und der Attergau" von Dr. Alois Zauner.)