Attersee-Fischereiordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''{{PAGENAME}}''' gibt Auskunft über rechtliche Fragen in der Fischerei.
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Version vom 27. August 2011, 18:07 Uhr

Attersee-Saiblinge

Die Attersee-Fischereiordnung gibt Auskunft über rechtliche Fragen in der Fischerei.

Allgemeines

Das Oberösterreichische Fischereigesetz regelt insbesondere den Inhalt des Fischereirechts und seine Ausübung, die Zuweisung von Fischereirechten, die Arten der Fischwässer, die Eintragung in das öffentliche Fischereibuch, fischereiwirtschaftliche Maßnahmen wie Bewirtschaftung, Besatz, Überfischung, Aussetzen von nicht heimischen Wassertieren und die Fischereiordnungen.

Weiters enthält es Bestimmungen über die Fischerlegitimationen (Fischerkarte, Fischergastkarte und Lizenz), den Fischereischutz, die Benützung fremder Grundstücke und die Interessenvertretung der Fischerei. Die Ausübung des Fischfangs hat unter Einhaltung der Schonzeiten und Mindestfangmaße zu erfolgen. Im Sinn der Weidgerechtigkeit sind bestimmte Vorrichtungen und Fangmittel wie insbesondere Sprengstoff, Gifte, elektrischer Strom, das Stechen und das Verwenden künstlicher Lichtquellen verboten.

Das Fischereirevier Attersee hat eine besondere Stellung und wird sowohl von Berufsfischern wie auch von Hobbyfischern sehr geschätzt.

Gesetzliche Grundlagen über die Fischerei in Oberösterreich

Atterseefischereiordnung

Weblinks