Katastralgemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Katastralgemeinden]]
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Version vom 11. Mai 2010, 08:12 Uhr

Katastralgemeinden

Mit dem Grundsteuerpatent vom 23. Dezember 1817 stellte Kaiser Franz I. die Besteuerung auf ganz neue Grundlagen.
So sollte nun der Reinertrag, der sich aus dem Boden erwirtschaften ließ, für alle in gleichem Maße als Basis für die staatlichen Abgaben herangezogen werden.
Der Franziszeische Kataster ist nach den Katastralgemeinden (meist mit KG abgekürzt) gegliedert. Er besteht aus einem schriftlichen Teil und zwei Kartenwerken
. Die Ortschaften und die dazugehörigen Gründe (meist eines Teiles) einer Gemeinde sind in diesem Kataster aufgezeichnet. Im Jahr 1834 wurde auf Grund dieses Katasters ein „Schätzungs-Eloborat“ erstellt, welche die Grundlage der Besteuerung der Landwirtschaft darstellt.

Heute wird die Katastralgemeinde in Österreich im Vermessungsgesetz § 7 geregelt. Sie entsprechen dem Geltungsbereich des jeweiligen Grundbuchs.

In Österreich gibt es kein „gemeindefreies Gebiet“, jede Fläche des Staatsgebiets gehört einer Gemeinde und auch einer Katastralgemeinde an. Am 1. Jänner 2003 gab es in Österreich 7853 Katastralgemeinden.

Die Katastalgemeinden im Attergau

Quellen